Das Antrags- und Begutachtungsverfahren des EIC Accelerator ist dreistufig und wird hier ausführlich beschrieben. Details zur Einreichung finden Sie hier.
Kurzantrag (Stufe 1)
Kurzanträge können kontinuierlich eingereicht werden. Bevor Sie mit der Erstellung eines Kurzantrags beginnen, empfehlen wir Ihnen, anhand unserer Checkliste zu überprüfen, ob der EIC Accelerator für Ihr Unternehmen und Ihre Innovation das passende Förderinstrument ist.
Kurzanträge werden jeweils bis zum ersten Dienstag des Monats um 10 Uhr entgegengenommen und dann bewertet. Die Ergebnisse werden den Antragstellenden innerhalb von 4 bis 6 Wochen nach Beginn der Begutachtung mitgeteilt.
Vollantrag (Stufe 2)
Sofern der Kurzantrag positiv evaluiert wurde, folgt die Einladung zur Einreichung eines Vollantrags. Bei Kurzanträgen, die 2024 eingereicht wurden, kann der Vollantrag zu einem der beiden Stichtage in 2025 eingereicht werden. Bei Kurzanträgen, die 2025 eingereicht wurden, ist eine Einreichung des Vollantrages zu einem der beiden Stichtage in 2025 oder zu den Stichtagen in 2026 möglich. Bei der Erstellung des Vollantrags unterstützt bei Bedarf ein über die Business Acceleration Services finanzierter Coach.
Die Stichtage für die Einreichung von Vollanträgen im EIC Accelerator sind 2025:
12. März 2025 |
EIC Accelerator Open EIC Accelerator Challenges |
1. Oktober 2025 |
EIC Accelerator Open EIC Accelerator Challenges |
Interview (Stufe 3)
Sofern auch der Vollantrag erfolgreich war, folgt die Einladung zum Interview. Die Ausschreibungen der Europäischen Kommission inkl. der Stichtage finden Sie auch hier.