Stufe 1 – Kurzantrag
Kurzanträge können jederzeit gestellt werden. Die Einreichung erfolgt über das Funding & Tenders Portal. Weitere Informationen zur Einreichung finden Sie hier.
Der Kurzantrag besteht aus:
- einem kurzen Fragenkatalog, in dem die Innovation, der potentielle Markt und das Team vorgestellt werden;
- einem Pitch-Deck (max. 10 Slides) sowie
- einem Video-Pitch von bis zu drei Minuten, in dem die Kernmitglieder des Teams (bis zu drei Personen) die Motivation für die Bewerbung darstellen sollen.
Nach circa vier bis sechs Wochen wird das Begutachtungsergebnis bekannt gegeben. Bei einem "GO" erfolgt die Einladung zur zweiten Stufe, dem Vollantrag. Im Falle eines „NO GO“ kann ein verbesserter Kurzantrag unter Berücksichtigung der Wiedereinreichungsregeln (siehe unten) eingereicht werden.
Stufe 2 – Vollantrag
Der Vollantrag wird zu einem der Stichtage eingereicht. Bei Einreichung des Vollantrags müssen sich Antragstellende für die themenoffene (EIC Accelerator Open) oder eine themengebundene Ausschreibung (EIC Accelerator Challenge) entscheiden. Die Challenges sind im EIC Arbeitsprogramm aufgeführt.
Der Vollantrag besteht aus einem detaillierten Geschäftsplan, Finanzinformationen und Angaben zur Struktur des Unternehmens. Hierfür gibt es Vorlagen. Ein über den EIC finanzierter Business Coach unterstützt bei Bedarf drei Tage bei der Erstellung des Vollantrags.
Der Antrag wird von EIC-Experten begutachtet. Nach ca. sechs Wochen erhalten Antragstellende ihr Ergebnis. Bei einem "GO" erfolgt die Einladung zur dritten Stufe, dem Interview.
Im Falle eines „NO GO“ kann ein verbesserter Vollantrag unter Berücksichtigung der Wiedereinreichungsregeln (siehe unten) eingereicht werden.
Stufe 3 – Interview
Die Interviewtermine finden in der Regel acht bis neun Wochen nach der Einreichungsfrist für den Vollantrag statt. Einzelheiten zu Termin und Format des persönlichen Interviews mit der Expertenjury werden den Antragstellenden zusammen mit der Einladung zugesandt. Die Interviews finden in der Regel vor Ort in Brüssel statt. Das Ergebnis des Interviews wird nach ca. drei Wochen mitgeteilt. Im Falle eines "GO" folgen die weiteren Schritte zum Grant Agreement und zur Finanzierungskomponente (im Falle von "Blended Finance").
Im Falle eines „NO GO“ kann ein verbesserter Vollantrag unter Berücksichtigung der Wiedereinreichungsregeln (siehe unten) eingereicht werden.
Wiedereinreichung
Die Anzahl der erfolglosen Einreichungen beim EIC Accelerator ist begrenzt.
Nach drei erfolglosen Einreichungen, die in jeder Phase des Antragsprozesses (Kurzantrag, Vollantrag, Interview) erfolgen können, kann der Antrag während der verbleibenden Laufzeit von Horizont Europa nicht erneut beim EIC Accelerator eingereicht werden.
Diese Beschränkungen gelten auch für Anträge, die im Rahmen des Fast-Track- oder des Plug-In-Programms eingereicht werden (s.u.)
Fast Track
Der Fast Track ermöglicht Unternehmen, die bereits in Horizont 2020 und Horizont Europa-Projekten gefördert wurden, ein verkürztes Antragsverfahren. Über den Fast Track steigen Unternehmen mit dem Vollantrag in den Bewerbungsprozess ein und können somit den Kurzantrag überspringen.
Die Entscheidungen und die Evaluierung der für den Fast Track infrage kommenden Projektideen werden von den entsprechenden Erstfördereinrichtungen getroffen. Folgende Programme und Einrichtungen nehmen am Fast Track teil:
- EIC Pathfinder und EIC Transition
- Knowledge and Innovation Communities (KICs) des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT)
- Eurostars-2 und Partnership on Innovative SMEs
- EIC Accelerator-Pilot
Weitere Informationen finden Sie im EIC-Arbeitsprogramm in Annex 3.
Plug-in
Der Plug-in richtet sich an Antragsstellende, die im Rahmen von bestimmten nationalen oder regionalen Förderinstrumenten gefördert werden. Für sie ist ein verkürzter Antragsprozess im EIC Accelerator möglich (d.h. Überspringen der ersten Stufe „Kurzantrag“). Über die Zulassung zum Plug-in entscheiden die Fördereinrichtungen in einer Projektprüfung anhand festgelegter Bewertungskriterien.
Die Liste dieser zertifizierten Plug-in-Programme ist hier online.
Weitere Informationen finden Sie im EIC-Arbeitsprogramm in Annex 4.
Antragsberatung und Interviewtraining– Wir unterstützen in jeder Stufe!
Um Sie bestmöglich auf die Antragstellung vorzubereiten, führt die NKS EIC Accelerator regelmäßig eigene Informationsveranstaltungen, Workshops und Trainings für Antragstellende sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren durch. In den Workshops werden Ihnen die Ausschreibungsformalitäten und Bewerbungskriterien der jeweiligen Stufe vermittelt. Außerdem erhalten Sie Hinweise und Hilfestellungen für die Vorbereitungen Ihres Pitch Videos und Ihrer Pitch Decks. Für antragstellende Unternehmen, die zum Pitch Interview bei der KOM eingeladen sind, bietet die NKS Accelerator zudem Pitch und F & A Trainings an, in der die Interviewsituation simuliert wird.
Alle anstehenden Veranstaltungen finden Sie hier.
Begutachtungskriterien
Die Begutachtungskriterien für den EIC Accelerator sind im EIC-Arbeitsprogramm veröffentlicht. Die Kriterien sind in drei Kategorien aufgeteilt:
- Excellence: Disruptives Potential, Zeitpunkt, technologische Machbarkeit, Geistiges Eigentum
- Impact: Potential zum Scale-up, gesellschaftliche Auswirkungen, Markt- und Wettbewerbsanalyse, Kommerzialisierungsstrategie, wichtige Partner
- Level of risk, implementation, and need for Union support: Team, Projektplan, Risikolevel, Risikominimierung
Einige der Begutachtungskriterien innerhalb der Kategorien gelten nicht für den Kurzantrag. Details dazu finden Sie im Arbeitsprogramm. Für den Vollantrag und das Interview werden alle Kriterien in die Begutachtung einbezogen. Die Jury legt die Schwerpunkte nach Ermessen fest.
Seal of Excellence (SoE)
Als mögliches Ergebnis der Interviews können Antragstellende ein Exzellenzsiegel ("Seal of Excellence", SoE) erhalten. In diesem Fall erfüllt ihr Antrag zwar teilweise die Begutachtungskriterien, besitzt aber nicht das erforderliche Risikoniveau oder kann nicht hinreichend darlegen, dass eine Unterstützung mit EU-Mitteln unbedingt notwendig ist. Durch das SoE kann der Zugang zu Finanzierung aus anderen Quellen erleichtert werden. Zudem erhalten SoE-Träger eine Unterstützung durch die EIC Business Acceleration Services (BAS).
Exzellenzsiegel werden nur vergeben, wenn Antragstellende bei der Einreichung des Vollantrags zugestimmt haben, dass ihre Antragsdaten an andere Fördereinrichtungen weitergeleitet werden dürfen.
Gutachterinnen, Gutachter und Coaches
Die Kommission ist stetig auf der Suche nach Gutachterinnen und Gutachtern. Interessenten finden weitere Informationen im Funding & Tenders Portal. Informationen zur Auswahl der Coaches sowie zum Bewerbungsprozess finden Sie auf der entsprechenden Seite des European Innovation Council.