1. Wann können Anträge eingereicht werden?
Das Antragsverfahren ist offen, Kurzanträge können gemäß EIC Arbeitsprogramm jederzeit eingereicht werden. Vollanträge können zu bestimmten Stichtagen eingereicht werden. Sie werden nach dem jeweiligen Stichtag begutachtet. Die Erstellung der Vollanträge erfolgt nach Einladung im Anschluss an einen erfolgreichen Kurzantrag.
2. Welche Stichtage sind für die Einreichung der Vollanträge vorgesehen?
3. Bis wann können Vollanträge eingereicht werden?
Vollanträge können bis zum Stichtag (i. d. R. bis 17:00 Uhr CET) ausnahmslos elektronisch eingereicht werden. Vor der Einreichung (Submission) können Vollanträge bis zum jeweiligen Stichtag bearbeitet werden.
4. Gibt es thematische Vorgaben für den Accelerator?
Es gibt eine themenoffene Ausschreibung („EIC Accelerator Open“) und themengebundene Ausschreibungen („EIC Accelerator Challenges“), die im jährlichen EIC-Arbeitsprogramm veröffentlicht werden. Die innovative Lösung muss in beiden Fällen allerdings zivilen Zwecken dienen.
5. Soll ich die themenoffene (EIC Accelerator Open) oder die themengebundene (EIC Accelerator Challenge) Ausschreibung wählen?
Bei der Einreichung des Vollantrags müssen Sie entscheiden, ob sie die themenoffene oder die themengebundene Ausschreibung wählen. Passt Ihre Innovation in eine der themengebundenen Ausschreibungen, sollten Sie sich für diese entscheiden. Die Panels der Jury sowie der Pool der Gutachter und Gutachterinnen sind entsprechend des Themas besetzt. Darüber hinaus steht für jede Challenge ein eigenes Budget zur Verfügung.
6. Welche technischen Voraussetzungen müssen zum Projektbeginn erfüllt sein?
7. Welche Organisationstypen sind antragsberechtigt?
8. Können neu gegründete Unternehmen am EIC Accelerator teilnehmen?
Ja, die Antragstellung für Start-ups ist möglich. Spätestens zur Antragstellung des Vollantrags sollte das Unternehmen gegründet und rechtsfähig sein.
9. Bei welcher Stufe muss ich die Finanzierungsoption wählen?
Bei der Erstellung des Vollantrags müssen Sie sich für eine der Finanzierungsoptionen entscheiden. Die Angaben dazu in Stufe 1 sind rein indikativ und dienen statistischen Zwecken.
10. Ist eine Antragstellung mit Partnern möglich?
Grundsätzlich gilt, dass nur eine Einzelförderung beantragt werden kann. Möglich ist allerdings die Förderung eines Unternehmens zusammen mit einem verbundenen Unternehmen.
11. Können Unterauftragnehmer am EIC Accelerator beteiligt werden?
Die Beteiligung von anderen Organisationen als Unterauftragnehmer ist möglich, sofern sie gut begründet ist, z.B. wenn das antragstellende KMU für rechtliche Aspekte auf externes Know-how angewiesen ist. Unterauftragnehmer können in mehr als einem Projekt vertreten sein. Hinsichtlich des Anteils am Budget ist für Unteraufträge keine Begrenzung nach oben festgelegt. Unteraufträge müssen plausibel erscheinen, die Kosten angemessen sein und ihre Finanzierung mit der Bonität und den Kapazitäten des antragstellenden KMU vereinbar sein. Interessenskonflikte sind auszuschließen und die Auswahl der Unterauftragnehmer mit dem besten Preis-Qualitäts-Verhältnis ist sicherzustellen und darzulegen.
12. Kann der Unterauftragnehmer bereits im Vorfeld feststehen?
Ja, das ist zulässig, sofern angemessene Kosten veranschlagt sind. Ob die Kosten angemessen sind, liegt im Ermessen der Gutachter. Sofern die Gutachter die Kosten akzeptieren, gelten sie als genehmigt. Falls die Unterauftragnehmer noch nicht feststehen, müssen nach den unternehmensüblichen Grundsätzen Angebote eingeholt werden. Das dafür veranschlagte Budget muss ebenfalls angemessen sein.
13. Kann ich mehrere Anträge gleichzeitig stellen?
Nein, zur selben Zeit ist nur eine Bewerbung oder eine Projektdurchführung im EIC Accelerator möglich. Bewerbungen für andere Instrumente von Horizont Europa sind parallel möglich, solange keine Doppelfinanzierung stattfindet.
14. Was ist mit Coaching gemeint? Wie komme ich an einen Coach?
Für die Erstellung des Vollantrags wird den Antragstellenden über die Business Acceleration Services ein Coach zur Verfügung gestellt. Im Accelerator können bis zu drei Tage in Anspruch genommen werden. Der Coach kann Sie z.B. bei der Ausrichtung Ihrer Kommerzialisierungsstrategie unterstützen, jedoch nicht bei der Erstellung des Vollantrags. Der Coach hat sich zuvor in einer Datenbank der Europäischen Kommission registriert. Das Coaching ist nicht verpflichtend.
15. Werden alle positiv begutachteten Anträge gefördert?
Nein. Für die besten Anträge schließt sich nach den "remote"-Evaluierungsrunden der Kurz- und Vollanträge noch eine dritte Runde mit persönlichen Interviews in Brüssel, bzw. online, an. Alle Unternehmen, die in dieser Interviewrunde ein „Go“ bekommen, werden gefördert.
16. Wer wird zum persönlichen Interview eingeladen?
Alle KMU, die in der zweiten Stufe ein „Go“ bekommen haben, werden zum Interview eingeladen. Sollte aus Kapazitätsgründen eine Priorisierung nötig sein, wird nach der folgenden Reihenfolge eingeladen:
- Alle Unternehmen, die während einer der letzten Bewerbungsrunden von der Jury aufgefordert wurden, direkt zu einer der nächsten beiden Interviewrunden erneut einzureichen;
- Unternehmen mit weiblichen CEOs (bis zu 40% der eingeladenen Unternehmen);
- Datum und Uhrzeit der Einreichung: Alle verbleibenden Unternehmen werden anhand des Datums und der Uhrzeit ihrer Einreichung priorisiert.
17. Wann erfahre ich, ob ich zum Interview eingeladen werde?
Das Ergebnis der "remote"-Evaluierung der zweiten Stufe wird ca. 5-6 Wochen nach Einreichung bekanntgegeben. Sie bekommen Feedback und erfahren zeitgleich, ob Sie zum Interview eingeladen sind. Die Interviews finden in der Regel 8-9 Wochen nach den Stichtagen der zweiten Stufe statt.
18. Wie läuft das Interview ab?
Für das KMU dürfen bis zu drei Personen teilnehmen. Berater sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Jury besteht in der Regel aus bis zu sechs Expertinnen und Experten, wobei ein "Lead"-Experte zuvor die anderen informiert. EIC-Programmmanager und Vertreter des EIC Fonds können an dem Interview teilnehmen, sind jedoch keine Mitglieder der Jury und haben keine Entscheidungsbefugnis. Detaillierte Informationen zu den Spezifika des Interviews werden Ihnen in der Einladung mitgeteilt. Die NKS EIC Accelerator bietet Interviewtrainings für eingeladene Teams an.
19. Wie viele Projekte werden nach dem Interview gefördert?
Die Anzahl der geförderten Projekte hängt von den zur Verfügung stehenden Fördermitteln pro Stichtag ab.
20. Wo finde ich die jeweiligen Termine für die Interviewwochen der Stufe 3?
21. Ist eine Wiedereinreichung von abgelehnten Anträgen möglich?
Ja, jedes KMU hat drei Versuche, einen Antrag einzureichen, unabhängig von der Antragsebene (Kurzantrag, Vollantrag oder Interview). Wenn alle drei Versuche scheitern, wird das Unternehmen bis zum Ende von Horizont Europa für Anträge im EIC Accelerator gesperrt.
22. Wann werden die Antragsteller über die Förderentscheidung informiert und wann kann ein Projekt frühestens beginnen?
Die Förderentscheidung wird 2-3 Wochen nach den Interviews, d.h. ca. 12 Wochen nach dem Stichtag mitgeteilt. Die Vertragsverhandlungen zu der Zuwendungs- und Investitionskomponente laufen parallel an. Das Projekt startet, sobald das Grant Agreement über die Zuwendung unterschrieben wurde – i.d.R. sollte das 5-6 Monate nach dem Stichtag der Fall sein. Die Verhandlungen über die Investitionskomponente sind sehr individuell, so dass hier keine generelle Aussage über die Dauer bis zum Abschluss getroffen werden kann.
23. Woraus besteht eine Mischfinanzierung (Blended Finance)?
Bei der Mischfinanzierung wird die Zuwendungskomponente mit einer Investitionskomponente aus dem EIC-Fonds von i.d.R. bis zu 15 Mio. EUR kombiniert, die für sehr marktnahe Aktivitäten ab dem Technologiereifegrad 9 (TRL9) vorgesehen ist, aber auch für Aktivitäten mit einem niedrigeren TRL eingesetzt werden kann. Wichtig ist, dass für die Investitionskomponente in der Regel eine Ko-Investition von 50% erforderlich ist.
24. Welche Fördersumme kann mindestens / höchstens für den Accelerator beantragt werden?
Es können bis zu 2,5 Mio. EUR als Zuwendung beantragt werden. Der Fördersatz beträgt 70%. Das bedeutet, dass die Unternehmen 30% der Gesamtsumme aus eigenen Mitteln aufbringen müssen. Die Investitionssumme richtet sich nach den Aktivitäten und dem Finanzbedarf der Unternehmen und kann zwischen 0,5 und in der Regel 10 Mio. EUR betragen.
25. Wie hoch ist die Förderquote?
Die Förderquote der nicht-rückzahlbaren Zuwendung beträgt 70% der erstattungsfähigen direkten Kosten und der 25%-Pauschale für indirekte Kosten. Damit erhält man für einen erstattungsfähigen Euro an Ausgaben eine Förderung von bis zu 87,5 Cent.
26. Welche Kosten sind für Projekte des Accelerators erstattungsfähig?
Die Kostenerstattung im EIC Accelerator erfolgt für Projekte ab dem Arbeitsprogramm 2024 nach dem so genannten „Lump Sum Grant“ Modell mit pauschalen Finanzhilfebeträgen. Analog zu den Beteiligungsregeln von Horizont Europa sind direkte Kosten erstattungsfähig. Zu den direkten Kosten zählen Personalkosten, Reisekosten sowie Kosten für andere Güter und Verbrauchsmaterialien. Zusätzlich wird auf die direkten Kosten eine Pauschale von 25 % zur Abdeckung indirekter Kosten aufgeschlagen. Kosten für Unteraufträge (Subcontracting) und andere Kosten (z. B. eingekaufte Ressourcen von Dritten) werden auch zu 70 % erstattet, fallen allerdings nicht unter die Pauschale. Details dazu finden Sie im Horizont Europa Portal.
27. Ist es möglich, die 30 % Eigenanteil über die Investmentkomponente zu finanzieren?
Den Eigenanteil im Umfang von bis zu 30% der Gesamtkosten muss das antragstellende Unternehmen aus seinem Umsatz oder anderen Finanzquellen, wie z.B. Eigenkapital, privaten Investitionen aufbringen. Ab 2024 muss im Antrag detaillierter dargelegt werden, dass die 30% aus Eigenmitteln (nicht EIC Fund Investment) aufgebracht werden können. Eine Doppelförderung mit EU-Zuwendungsgeldern ist ausgeschlossen. Komplementäre nationale oder regionale Fördermittel sind zulässig.
28. Sind Marketingkosten förderfähig?
Kosten für die Kommunikation mit potentiellen Investoren oder Kunden sowie für die Verbreitung von Ergebnissen sind nur dann förderfähig, wenn diese Aktivitäten für die Projektdurchführung erforderlich sind. Dies trifft nicht auf Aktivitäten zu, die auf die reine Vermarktung der Produkte abzielen; diese Aktivitäten können jedoch über die Investmentkomponente aus dem EIC Fonds finanziert werden. Die EU darf Marketingmaßnahmen aus Gründen der Wettbewerbsverzerrung nicht über Zuwendungen fördern. Im Antrag sollten Sie daher eine alternative Formulierung verwenden und konkret beschreiben, was Sie im Einzelnen zur Vorbereitung der Markteinführung planen. Gerne beraten wir zu möglichen Formulierungen.
29. Wie erfolgt die Auszahlung für ein Projekt?
Die Summe der Vorfinanzierung und der Zwischenzahlungen der Zuwendungskomponente beträgt maximal 90 % der Gesamtfördersumme. Die Zwischenzahlungen werden innerhalb von 90 Tagen nach Eingang der Zwischenberichte ausgezahlt. Wie hoch die Vorfinanzierung und Zwischenzahlung ausfallen und wie häufig Zwischenzahlungen vorgenommen werden, hängt von der wirtschaftlichen Situation des KMU ab und ist im "Grant Agreement" (Finanzhilfevereinbarung) geregelt. Im Falle der Mischfinanzierung erfolgt die Auszahlung der Investmentkomponente gemäß eines zuvor verhandelten individuellen Finanzierungsplans.
30. Welche Berichtspflichten bestehen?
Es müssen regelmäßig Zwischenberichte inhaltlicher Art vorgelegt werden. In der Regel betragen die Berichtszeiträume ein Jahr. Im Falle einer Mischfinanzierung gelten für die Zuwendungs- und Investmentkomponente separate Regelungen. Art und Frequenz der Berichterstattung für das Investment werden in diesem Fall individuell zwischen dem KMU und dem EIC Fonds und anderen VCs verhandelt.
31. An wen richten sich die Business Acceleration Services und welche Unterstützungsmaßnahmen bieten sie an?
Die Business Acceleration Services richten sich an KMU, die an einem laufenden oder kürzlich abgeschlossenen Projekt beteiligt sind bzw. waren sowie an Träger eines Seal of Excellence. Sie bieten den Firmen Unterstützungsmaßnahmen zur Erleichterung des Markteintritts an. Die Maßnahmen umfassen eine Reihe kostenfreier Angebote in Form von Schulungen, Kontakten zu Investoren, Vernetzung mit anderen durch den EIC geförderten KMU oder größeren Firmen sowie Programme für die Teilnahme an ausländischen Messen.
32. Was unterscheidet den EIC Accelerator von Eurostars?
Im Unterschied zum EIC Accelerator richtet sich Eurostars primär an innovative KMU, die in internationalen Projektkooperationen mit mindestens zwei Partnern aus zwei verschiedenen Ländern ein Produkt, Verfahren oder eine Dienstleistung entwickeln. Auch Forschungsinstitute oder Großunternehmen können sich als Partner beteiligen. In Deutschland erhalten Forschungsinstitute allerdings nur Förderung, wenn ein deutsches KMU beteiligt ist, Großunternehmen erhalten keine Förderung in Deutschland. Während der EIC Accelerator auf Innovation (bis zur Marktumsetzung - Technology Readiness Level (TRL) 9) abzielt, ist Eurostars auf die experimentelle Entwicklung (bis zum Abschluss der Demonstratorentwicklung - TRL 6) ausgerichtet. Das Förderprogramm Eurostars beruht auf einer gemeinsamen Initiative von EUREKA und der Europäischen Kommission; die Förderung erfolgt daher national. Für Antragsteller aus Deutschland kommen, neben den allgemeinen Teilnahmevoraussetzungen von Eurostars, die Förderregularien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zum Tragen.
Weitere, übergeordnete FAQs
Was ist "Horizont Europa"?
"Horizont Europa" ist das Investitionsprogramm der Europäischen Union für Forschung und Innovation für 2021 bis 2027. Das Programm zielt darauf ab, die Forschungs- und Innovationstätigkeit der EU besser auf die Bedürfnisse der Gesellschaft und der Bürger abzustimmen und, die Effektivität der Finanzierung zu erhöhen.
Durch "Horizont Europa" werden fünf Bereiche für die Durchführung sog. Missionen definiert:
die Anpassung an den Klimawandel einschließlich gesellschaftlicher Transformation, Krebs, klimaneutrale und intelligente Städte, gesunde Ozeane, Meere, Küsten- und Binnengewässer sowie Bodengesundheit und Ernährung.
"Horizont Europa" wird für den Zeitraum 2021 bis 2027 über ein Budget von rund 95,5 Mrd. € (aktuelle Preise) verfügen. Darin enthalten sind 5,4 Mrd. € (in jeweiligen Preisen) aus "NextGenerationEU", um den Aufschwung zu fördern und die EU widerstandsfähiger für die Zukunft zu machen, sowie eine zusätzliche Aufstockung um 4,5 Mrd. EUR (in jeweiligen Preisen).
"Horizont Europa" wird auch über den "Europäischen Verteidigungsfonds" umgesetzt und durch das "Euratom-Forschungs- und Ausbildungsprogramm" ergänzt.
"Horizont Europa" ist in drei Säulen untergliedert:
Säule 3, "Innovative Europe", gehört zu den wichtigsten Änderungen von "Horizont 2020" hin zu "Horizont Europa". Damit gibt es nun eine Säule, die sich ganz auf die Stimulierung und Unterstützung von marktschaffenden, bahnbrechenden Innovationen konzentriert. Diese Säule besteht aus drei Komponenten: dem "Europäischen Innovationsrat" (EIC), den "Europäischen Innovationsökosystemen" (EIE) und dem "Europäischen Institut für Innovation und Technologie" (EIT).
Der EIC wird sich auf die Unterstützung von bahnbrechenden Innovationen konzentrieren, die für private Investoren zu riskant sind, entweder mit "Pathfinder"-Zuschüssen (für frühe Technologien) oder mit "Accelerator"-Finanzierung (für vorkommerzielle Arbeiten). Das EIE wird sich auf die Entwicklung von Netzwerken zur Interaktion zwischen Innovatoren konzentrieren. Das EIT wird den EIC ergänzen, indem es wichtige Akteure aus Forschung, Bildung und Wirtschaft für ein gemeinsames Ziel zusammenbringt.
Was ist der European Innovation Council?
Der EIC ist ein One-Stop-Shop für Innovatoren und bietet Unterstützung von der Idee bis zum Markt. Der EIC deckt die beiden wichtigsten Phasen des Innovationsprozesses ab: die Grundlagenforschung und die Kommerzialisierungs- und Scale-up-Phase. Der EIC wurde am 18. März 2021 als Teil des neuen EU-Forschungs- und Innovationsprogramms "Horizont Europa" gestartet. Mit einem Budget von über 10 Milliarden Euro, das für "Horizont Europa" vorgesehen ist, ist der "European Innovation Council" lt. EU-KOM das ehrgeizigste Innovationsprogramm, das Europa je aufgelegt hat. Der EIC ist weltweit einzigartig in der Kombination eines Hochtechnologieprogramms mit einem "Beschleunigerprogramm" für Start-ups. Das Spitzentechnologieprogramm nutzt die Erfahrungen von US-Agenturen wie DARPA und ARPA E und unterstützt bahnbrechende Technologien mit einer zivilen Anwendung. Um alle Phasen des Innovationsprozesses abzudecken, besteht der EIC aus drei Förderinstrumenten: EIC Pathfinder, EIC Transition und EIC Accelerator.
- Der EIC Pathfinder zielt auf risikoreiche Spitzenforschungsprojekte, die Neuland betreten und auf die Entwicklung radikaler und innovativer Technologien abzielen.
- Der EIC Transition finanziert Innovationsaktivitäten, die über den experimentellen Nachweis des Prinzips im Labor hinausgehen. Er unterstützt sowohl die Reifung und Validierung neuartiger Technologien im Labor und in relevanten Anwendungsumgebungen (durch den Einsatz von Prototypen, Formulierungen, Modellen, Benutzertests oder anderen Validierungstests) und die Entwicklung eines Business Case / eines Geschäftsmodells im Hinblick auf die zukünftige Kommerzialisierung der Innovation. Dies sind wesentliche Neuerungen des EIC.
- Der EIC Accelerator zielt darauf ab, Koinvestment zu schaffen und zu fördern, indem er dort Unterstützung initiiert, wo der Markt nicht oder nur unzureichend reagiert. Er beinhaltet eine optionale "Blended-Finance"-Komponente (Kombination von Zuschuss und Eigenkapital durch den EIC-Fonds). Der EIC Accelerator richtet sich an KMU mit einer radikal neuen, hochriskanten und daher nicht bankfähigen Idee, die durch einen Business-Plan für die Einführung marktfähiger Innovationslösungen untermauert wird und das Potenzial hat, sich zu vergrößern.
Darüber hinaus bietet der EIC Business-Accelerator-Service (BAS) Mentoring, Veranstaltungen mit Investoren und Unternehmen sowie Partnerschaftsmöglichkeiten für alle Unternehmen. BAS sind maßgeschneiderte Dienstleistungen für Mitglieder der EIC-Gemeinschaft, die auf die Kommerzialisierung von EIC-Innovationen und die Skalierung von EIC-Unternehmen abzielen durch Zugang zu: Coaches, Mentoren, Expertise und Training, globalen Partnern (führende Unternehmen, Investoren, Vermittler, Distributoren, Kunden) und zum Innovationsökosystem sowie Gleichgesinnten. Die Europäische Kommission hat 2018 den "European Innovation Council-Piloten" (EIC) im Rahmen von "Horizont 2020" als "Flaggschiff-" ins Leben gerufen.